Mit der bauaufsichtlichen Einführung der „Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) haben sich die Anforderungen an Planung, Ausführung und Dokumentation von Betoninstandsetzungen grundlegend verändert. Nach rund zwei Jahren Praxiserfahrung ziehen wir Bilanz. Wir sprachen mit Alexander Jurecka, der bei StoCretec die Umsetzung des Regelwerks in den Alltag von Anfang an mitgestaltet hat.

Dieses Regelwerk hat die Planung grundlegend verändert. Sie definiert klare Anforderungen an Bauprodukte, Systeme und deren Nachweisführung. Für Planer bedeutet das mehr Sicherheit, aber gleichzeitig auch einen höheren Anspruch an die Dokumentation und die frühzeitige Berücksichtigung normativer Vorgaben. In der Praxis zeigt sich das deutlich: Neben den klassischen technischen Merkblättern, Systemnachweisen, Leistungserklärungen und Prüfberichten müssen heute die sogenannte Verwendbarkeitsnachweise berücksichtigt werden. Dadurch rückt die normgerechte Dokumentation bereits in der Planungsphase stärker in den Fokus als je zuvor.
Wir haben unser Portfolio konsequent auf die Anforderungen der TR Instandhaltung ausgerichtet mit geprüften Systemen, vollständig aufbereiteten Nachweisen und praxisorientierter Unterstützung für Planer und Verarbeiter. Ziel war es, allen am Bau Beteiligten die Umsetzung der neuen Anforderungen so einfach wie möglich zu machen.
Ziel sind einheitliche und vergleichbare Standards. Individuelle und projektspezifische Einzelnachweise waren oft aufwändig und schwer nachvollziehbar. Durch standardisierte Nachweisformen wird die Qualität gesichert und die Planung transparenter.
Die am Bau Beteiligten erhalten bei uns Dokumentenpakete mit allen relevanten Nachweisen. Das umfasst Unterlagen zur nationalen und europäischen Verwendbarkeit und Übereinstimmungsnachweise zuzüglich der notwendigen europäischen Zertifizierung des Herstellwerks. Zugeordnet sind dann Angaben zur Ausführung und Verarbeitungsrichtlinien gemäß TR Instandhaltung. Die gebündelte Bereitstellung sorgt für maximale Transparenz und Effizienz. Planer und Verarbeiter sparen Zeit, reduzieren Risiken und Fehlerquellen und können sicher sein, dass alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
Persönliche technische Beratung, Schulungen und direkte Unterstützung in der Planungsphase zählen für uns ebenso zu den Angeboten, mit denen wir die Umsetzung der Anforderungen erleichtern.
Das kann zu erheblichen Problemen führen – von Verzögerungen im Bauablauf bis hin zu rechtlichen Risiken. Im schlimmsten Fall kann die Ausführung nicht freigegeben werden oder es entstehen Haftungsfragen.
Entscheidend ist die frühzeitige Einbindung aller relevanten Vorgaben und die Auswahl geprüfter Systeme. Der Einsatz vollständiger Dokumentationspakete sowie die Abstimmung mit Herstellern wie StoCretec helfen, später auftretende Probleme zu vermeiden.
Die „Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) definiert die Anforderungen an die Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie an die hierfür eingesetzten Produkte und Systeme. Ziel ist es, die Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit von Betonbauwerken über deren Nutzungsdauer zu erhalten bzw. wieder herzustellen. In diesem Zuge werden Anforderungen an die Bauwerksuntersuchung, die Zustandsbewertung, die Instandhaltungsplanung, die Auswahl geeigneter Instandsetzungsverfahren sowie die Dokumentation der Maßnahmen festgelegt.
Teil 1 legt die Grundsätze für die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken sowie die anzuwendenden Instandsetzungsprinzipien und -verfahren fest. Des Weiteren konkretisiert sie die bauordnungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der mechanischen Verträglichkeit und Standsicherheit von Bauwerken.
Teil 2 definiert die erforderlichen Merkmale und Leistungen von Instandsetzungs-Produkten und -Systemen für Betonbauwerke, insbesondere welche Leistungsanforderungen Produkte erfüllen müssen, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauteilen zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die TR Instandhaltung wurde ab 2021 schrittweise bauaufsichtlich eingeführt. Nach Abschluss der zu klärenden rechtlichen Fragen hat sie die frühere DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" aus dem Jahr 2001 weitestgehend abgelöst. Einzelne Teile der DAfStb-Richtlinie behalten jedoch ihre Gültigkeit.