Im August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.
Diisocyanate sind eine Grundlage für PU-basierte Produkte, wie zum Beispiel Bodenbeschichtungen oder PU-Schäume. Dabei fallen alle Stoffe und Gemische unter die Regelung, die > 0,1% Diisocyanate enthalten. Ausgenommen sind Produkte mit einem geringeren Gew.-%-Anteil.
Aufgrund dieser Neuerung in der REACH Verordnung gelten ab 2022 einige wichtige Fristen für die Anwendung von PU-Produkten im gewerblichen und industriellen Bereich.

Bis zum 24. August 2023 müssen gewerbliche und industrielle Verwender im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten geschult und zertifiziert sein. Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%.
Hinweise auf Schulungsbedarf:
Ab 24. Februar 2022 muss bei Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1% ein Hinweis auf Schulungsbedarf einer Sicherheitsschulung auf dem Etikett des Produktes enthalten sein.
FEICA hat in Abstimmung mit der European Diisocyanate & Polyol Producers Association (ISOPA), der European Aliphatic Isocyanates Producer Association (ALIPA) und mehreren anderen Branchen der Polyurethanindustrie ein umfassendes Schulungsprogramm gestartet, um die sichere Verwendung von Diisocyanaten für Hersteller und professionelle Anwender in ganz Europa zu gewährleisten.
Auf diese Weise stellt FEICA auch sicher, dass alle Endverbraucher von PU-haltigen Kleb- und Dichtstoffen in ganz Europa weiterhin sicher mit Diisocyanaten umgehen.
Die PU-Schulungsplattform kann über www.safeusediisocyanates.eu aufgerufen werden und ist EU-weit zugänglich.
Mehr zum Schulungskonzept und der Online-Schulungsplattform finden Sie hier:
Die Verwendung von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1% in industriellen und gewerblichen Verwendungen wird auf die Fälle reduziert, in denen technische und organisatorische Maßnahmen vorhanden sind und eine standardisierte Mindestschulung absolviert wurde. Diese muss bis zum 24. August 2023 von allen gewerblichen und industriellen Verwendern absolviert sein, wenn Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%. verwendet werden. Ziel: der sichere Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten.
Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission vom 3. August 2020 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Diisocyanaten
Restriktion Diisocyanate unter REACH
Hier finden Sie den Flyer "Safe future for polyurethane" von FEICA, Deutsche Bauchemie und Industrieverband Klebstoffe zum Download
Flyer deutsch | PDF 0,4 MB
Flyer englisch | PDF 0,4 MB
Information englisch | PDF 0,7 MB