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TR Instandhaltung: Was sich für Planer verändert hat

Im Gespräch: Die Bedeutung der TR Instandhaltung für moderne Betoninstandsetzung

Die TR Instandhaltung hat die Planung von Betoninstandsetzungen nachhaltig verändert. Klare Anforderungen an Bauprodukte, Systeme und Nachweise sorgen für mehr Sicherheit und Qualität, erhöhen aber gleichzeitig die Anforderungen an Dokumentation und Planung. Was bedeutet das konkret für die Praxis?

Darüber sprechen wir mit unserem Produktmanager für Betoninstandsetzung, Alexander Jurecka, der bei StoCretec die Umsetzung der Norm in den Alltag von Anfang an mit entwickelt hat.

Bereits 2025 haben wir uns in unseren Seminarreihen StoCretec Partner Days und StoCretec Dialog Days mit Fragen, wie "Wie gestaltet sich in Zukunft der Umgang der Verwendbarkeitsnachweise gemäß TR-Instandhaltung?", "Was ist ein DIBt Gutachten und wie geht man damit um?", "Gibt es alternative Nachweise?", "Standsicherheitsrelevante Instandsetzung, mit welchen Systemen?" beschäftigt.

In einem aktuellen Interview gibt Alexander Jurecka nochmals wichtige Antworten.

TR-Instandhaltung - Was sich für Planer verändert hat
Foto: Adobe Stock

Vielen Dank, Alexander, für das Gespräch!

Hintergrund: Was regelt die TR Instandhaltung?

Die „Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) definiert die Anforderungen an die Planung und Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie an die hierfür eingesetzten Produkte und Systeme. Ziel ist es, die Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit von Betonbauwerken über deren Nutzungsdauer zu erhalten bzw. wieder herzustellen. In diesem Zuge werden Anforderungen an die Bauwerksuntersuchung, die Zustandsbewertung, die Instandhaltungsplanung, die Auswahl geeigneter Instandsetzungsverfahren sowie die Dokumentation der Maßnahmen festgelegt.

Teil 1 legt die Grundsätze für die Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken sowie die anzuwendenden Instandsetzungsprinzipien und -verfahren fest. Des Weiteren konkretisiert sie die bauordnungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der mechanischen Verträglichkeit und Standsicherheit von Bauwerken.

Teil 2 definiert die erforderlichen Merkmale und Leistungen von Instandsetzungs-Produkten und -Systemen für Betonbauwerke, insbesondere welche Leistungsanforderungen Produkte erfüllen müssen, um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Betonbauteilen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Die TR Instandhaltung wurde ab 2021 schrittweise bauaufsichtlich eingeführt. Nach Abschluss der zu klärenden rechtlichen Fragen hat sie die frühere DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" aus dem Jahr 2001 weitestgehend abgelöst. Einzelne Teile der DAfStb-Richtlinie behalten jedoch ihre Gültigkeit.

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