Abfallschlüssel und -bezeichnungen

Ausgehärtete Produktreste

Vollständig ausgehärtete Produktreste (z.B. Dispersionsfarben, Putze oder Spachtelmassen) können unter Beachtung der behördlichen Vorgaben in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln verwertet bzw. beseitigt werden.


EG-Abfallschlüssel / Abfallbezeichnung

17 09 04 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die nicht unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.

20 03 01 - Gemischte Siedlungsabfälle