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Abfallschlüssel und -bezeichnungen
Ausgehärtete ProduktresteVollständig ausgehärtete Produktreste (z.B. Dispersionsfarben, Putze oder Spachtelmassen) können unter Beachtung der behördlichen Vorgaben in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln verwertet bzw. beseitigt werden.
EG-Abfallschlüssel / Abfallbezeichnung
17 09 04 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die nicht unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.
20 03 01 - Gemischte Siedlungsabfälle |